© Kanzlei Engelbreth 2011 Rechtsanwalt Gregor Engelbreth studierte bis 1985 Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Geschichte an der Freien Universität Berlin. Anschließend absolvierte er in der Zeit von 1985 bis 1988 das Referendariat bei verschiedenen Gerichten und Behörden sowie in der Rechtsabteilung eines Unternehmens in Berlin und war als Geschäftsführer in einem mittelständischen Unternehmen tätig. Seit 1989 ist Gregor Engelbreth auch als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist auf die Gebiete des Insolvenz-, Wirtschafts-, Steuer- und Strafrechts spezialisiert. Rechtsanwalt Engelbreth betreut Unternehmer und Gesellschaften im Gründungsstadium, während ihrer unternehmerischen Tätigkeit und bei deren Beendigung. Aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH und im Beirat einer Genossenschaftsbank sind ihm die verschiedenen Perspektiven, die bei der Bearbeitung entsprechender Mandate zu berücksichtigen sind, bekannt. Rechtsanwalt Engelbreth schloss die Fachanwaltslehrgänge zum Steuer- und Insolvenzrecht erfolgreich ab. Er ist ehrenamtlich in verschiedenen kirchlichen Gremien und als Referent u.a. zu Fragen des anwaltlichen Gebührenrechts tätig. Gregor Engelbreth korrespondiert in deutscher und englischer Sprache.