© Kanzlei Engelbreth 2011
Rechtsanwalt Gregor Engelbreth studierte bis 1985 Rechtswissenschaft,
Betriebswirtschaft und Geschichte an der Freien Universität Berlin. Anschließend
absolvierte er in der Zeit von 1985 bis 1988 das Referendariat bei verschiedenen
Gerichten und Behörden sowie in der Rechtsabteilung eines Unternehmens in Berlin
und war als Geschäftsführer in einem mittelständischen Unternehmen tätig.
Seit 1989 ist Gregor Engelbreth auch als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist auf die
Gebiete des Insolvenz-, Wirtschafts-, Steuer- und Strafrechts spezialisiert.
Rechtsanwalt Engelbreth betreut Unternehmer und Gesellschaften im
Gründungsstadium, während ihrer unternehmerischen Tätigkeit und bei deren
Beendigung. Aufgrund seiner vorherigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH
und im Beirat einer Genossenschaftsbank sind ihm die verschiedenen Perspektiven,
die bei der Bearbeitung entsprechender Mandate zu berücksichtigen sind, bekannt.
Rechtsanwalt Engelbreth schloss die Fachanwaltslehrgänge zum Steuer- und
Insolvenzrecht erfolgreich ab. Er ist ehrenamtlich in verschiedenen kirchlichen
Gremien und als Referent u.a. zu Fragen des anwaltlichen Gebührenrechts tätig.
Gregor Engelbreth korrespondiert in deutscher und englischer Sprache.